Unterlagenanforderung der Banken: Checklisten
Welche Unterlagen müssen Sie für die Kreditprüfung sammeln?
Ein kurzer Überblick
- Je nach Struktur der Finanzierung fordern Banken unterschiedliche Unterlagen zur Kreditprüfung an.
- Bei der Kreditprüfung wird sowohl der Wert der Immobilie, welcher der Bank zur Besicherung des Kredits dient, als auch die Bonität des Antragstellers bzw. zukünftigen Kreditnehmers untersucht.
- In den meisten Angeboten, die Sie entweder von der Bank oder von einem Kreditvermittler erhalten, ist jeweils eine auf den jeweiligen Kreditfall individuell zugeschnittene Unterlagencheckliste enthalten.
Eine gute Vorbereitung erleichtert Ihnen das Leben bei der Beantragung des Immobilienkredits.
Nur wenige Menschen können sich eine Immobilie kaufen ohne auf Fremdmittel wie einen Bankkredit zurückzugreifen. Banken wiederum verdienen mit den Zinsen über die Gesamtlaufzeit viel Geld. Die Gesamtkosten, sprich die kumulierten Kreditzinsen über die gesamte Laufzeit des Darlehens, werden in der Regel im Tilgungsplan, der zusammen mit einem Angebot ausgehändigt wird, ausgewiesen. Die Banken wiederum versuchen das Kreditausfallrisiko so gering wie möglich zu halten, weshalb jeder Kredit geprüft wird. Diese Kreditprüfung umfasst sowohl die zu finanzierende Immobilie oder das zu finanzierende Grundstück an sich als auch die Bonität des Kreditnehmers. Je nach dem wie der Kreditfall aufgebaut ist, gleichen die Banken Ihre Unterlagenanforderungen danach an. Es ist z.B. ein Unterschied, ob Sie ein Grundstück, eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus erwerben. Ferner spielt auch der Zweck der Immobilie eine Rolle: soll die Immobilie selbst genutzt werden oder dient sie der Kapitalanlage.
Grundsätzlich wollen Banken ein vollständiges Bild der Unterlagen zur Kreditprüfung vorliegen haben. Daher ist es wichtig, die Unterlagen möglichst umfassend zu sammeln, bevor ein Kreditantrag gestellt wird. Im Vordergrund der Kreditprüfung stehen dabei die Bonität des angehenden Kreditnehmers sowie die Beurteilung des Wertes des Beleihungsobjekts, der der Bank als Sicherheit abgetreten wird. Ein ganz zentraler Punkt bei der Bewertung der Bonität, ist die berufliche Situation des Antragstellers.
Allgemeine Unterlagen:
- schriftliche SCHUFA-Selbstauskunft
- Eigenkapitalnachweis
- Kontoverbindung
- Kopie Personalausweis
Checkliste für Beschäftigte im Angestelltenverhältnis
- ggf. Nachweise zu privater oder betrieblicher Rente aktuelle Renteninformation
- letzte Lohnsteuerbescheinigung
- letzter Einkommenssteuerbescheid
- Lohn- und Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate
Checkliste nicht bilanzierende Selbstständige und Freiberufler
- Einkommensteuererklärungen sowie die Steuerbescheide der vergangenen 3 Jahre
- unterschriebene Einnahmen-Überschussrechnungen der letzten 2 bis 3 Jahre
- aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) (nicht älter als 3 Monate)
Checkliste für bilanzierende Selbstständige
- Bilanzen der vergangenen 3 Jahre
- aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) (nicht älter als 3 Monate)
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
- wenn vorhanden: Gesellschaftervertrag
- bei zusammenhängenden Gesellschaften: Verflechtungsübersicht
- Einkommensteuererklärungen sowie -bescheide der vergangenen 3 Jahre
Checkliste für Rentner/-innen und Beamte
- letzter Rentenbescheid/letzte Bezügemitteilung
- Einkommensnachweis der vergangenen 3 Monate
- letzter Einkommensteuerbescheid
Checkliste für getrennte Paare
- notarielle Trennungsvereinbarung
- Scheidungsurteil
- Unterhaltserklärungen
Bestehende Kreditverbindlichkeiten
Bestehend Kredite haben einen Einfluss auf den Cash-Flow des Kreditnehmers, da die monatliche Kreditrate in der Regel von seinem Konto abgebucht wird. Diese Belastungen werden in die Haushaltsrechnung als Ausgaben erfasst. Des Weiteren haben bestehende Kreditverbindlichkeiten einen Einfluss auf den Verschuldungsgrad des Kreditnehmenden. Oftmals dürfen die Gesamtverbindlichkeiten eines Kreditnehmers einen bestimmten Faktor seines Nettoeinkommens nicht überschreiten. Die genaue Bestimmung dieser Vorgaben obliegt der Geschäftspolitik der jeweiligen Bank. Auch Leasingverträge haben einen negativen Cash-Flow, d.h. müssen als Ausgabe genauso wie Privatkredite, auch Konsumentenkredite oder Blankodarlehen genannt, in der Haushaltsrechnung der Banken erfasst werden.
In der Regel werden von den Banken der Kreditvertrag, sowie der letzte Jahreskontoauszug sowie ein Nachweis der aktuellen Restschuld angefordert.
NANOTIPP: Gerade Kreditverträge umfassen oftmals dutzende Seiten. Zwar sind die relevantesten Informationen meistens auf den ersten beiden Seiten des Kreditvertrags zusammengefasst, aber die Bank möchte immer alle Seiten zu den Kreditverträgen sehen. Wenn der Kreditvertrag also beispielsweise 25 Seiten umfasst, aber Seite 12/25 fehlt, kommt es zu Rückfragen und verlängert die Bearbeitungszeit. Achten Sie daher immer darauf den vollständigen Kreditvertrag einzureichen.
Nachweise für private Darlehen, Bürgschaften sowie Leasingverträge
- Vertragskopie
- Angabe der derzeitigen Restschuld