
Bei den Unterlagenanforderungen der Bank den Überblick behalten
Unterlagen für die Anschlussfinanzierung: Komplette Checkliste
Viele Finanzierungen scheitern nicht wegen des Objekts, sondern wegen fehlerhaften Unterlagen.
1. Schnellüberblick: Welche Unterlagen werden bei einer Anschlussfinanzierung benötigt?
Wenn Ihre Zinsbindung ausläuft, stellt sich frühzeitig die Frage nach den richtigen Unterlagen. Dabei ist entscheidend, welche Form der Anschlussfinanzierung gewählt wird.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:
Prolongation (Verlängerung bei der bisherigen Hausbank)
Umschuldung (Wechsel zu einer neuen Bank)
Davon abhängig variiert der Umfang der einzureichenden Unterlagen erheblich:
Bei Prolongation:
In der Regel werden kaum bis keine neuen Unterlagen benötigt. Häufig genügt die schriftliche Annahme des neuen Zinsangebots der Hausbank.
Bei Umschuldung:
Die Unterlagen ähneln weitgehend denen einer Immobilien-Neufinanzierung, ergänzt um spezifische Dokumente zur bestehenden Finanzierung.
Wichtig: Für eine korrekte Identifizierung müssen immer sowohl die Vorderseite als auch die Rückseite des Personalausweises vollständig und gut lesbar eingereicht werden.
Werden diese Punkte nicht erfüllt, fordert die Bank die Unterlagen erneut an – was den gesamten Finanzierungsprozess deutlich verzögern kann. Typische Fehler im Zusammenhang mit unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen haben wir hier zusammengefasst:
2. Was ist eine Anschlussfinanzierung?
Eine Anschlussfinanzierung bezeichnet die Weiterfinanzierung eines bestehenden Immobiliendarlehens nach Ablauf der Zinsbindung. Eine übersichtliche Darstellung zum Thema finden Sie auch hier: Anschlussfinanzierung verständlich erklärt.
Dabei gibt es zwei Wege:
Prolongation (Verlängerung bei der Hausbank)
Sie akzeptieren das neue Zinsangebot Ihrer bisherigen Bank. Der Verwaltungsaufwand ist gering, da keine Bank gewechselt wird und die bestehende Grundschuld bestehen bleibt.
Typisch für die Prolongation:
kaum Unterlagenbedarf
in vielen Fällen keine erneute Bonitätsprüfung
keine notarielle Mitwirkung notwendig
Nur in Ausnahmefällen (z. B. erhebliche Wertveränderung der Immobilie oder geplante Beleihungserhöhung) kann die Bank zusätzliche Objektunterlagen oder eine neue Bewertung anfordern.
Umschuldung (Bankwechsel)
Hier wird das bestehende Darlehen durch ein neues Darlehen bei einer anderen Bank ersetzt. Die neue Bank prüft die Finanzierung nahezu wie ein Neugeschäft.
Charakteristisch:
umfangreicherer Unterlagenbedarf
neue Bonitätsprüfung
Ablösung des alten Darlehens zum Ablösetermin
Übernahme der Grundschuld durch Abtretung (Standardfall)
3. Unterlagen bei Prolongation und Umschuldung
3.1 Unterlagen bei Prolongation
In der Praxis beschränkt sich der Unterlagenbedarf meist auf:
Annahme des neuen Zinsangebots
ggf. aktualisierte Selbstauskunft
selten: neue Objektunterlagen bei veränderter Wertermittlung
In der Mehrzahl der Fälle verzichtet die Hausbank vollständig auf neue Unterlagen.
3.2 Unterlagen bei Umschuldung (Bankwechsel)
Hier gelten nahezu die gleichen Anforderungen wie bei einer klassischen Immobilienfinanzierung, ergänzt um besondere Umschuldungsunterlagen.
Basisunterlagen zur Bonitätsprüfung
Personalausweis / Reisepass
Letzte 3 Gehaltsabrechnungen
Aktueller Einkommensteuerbescheid
Selbstauskunft
Objektunterlagen (Grundbuchauszug, Wohnflächenberechnung, Baupläne etc.)
Siehe auch: Unterlagen beim Immobilienkredit
Zusätzliche Pflichtunterlagen bei Umschuldung
Bestehender Darlehensvertrag des bisherigen Kreditinstituts
Jahreskontoauszüge des Darlehenskontos
Aktueller Tilgungsplan
Restschuldnachweis zum Ablösetermin
Nachweise über geleistete Sondertilgungen
Diese Unterlagen sind notwendig, um die exakte Restschuld zu bestimmen und die Ablösung korrekt abzuwickeln.
Besonderheit: Eigenkapitalnachweis
Ein klassischer Eigenkapitalnachweis ist bei Umschuldungen grundsätzlich nicht erforderlich.
Ausnahme: Beträgt die voraussichtliche Restschuld zum Ablösetermin z. B. 200.000 € und es werden nur 180.000 € neu beantragt, muss die Differenz von 20.000 € als Eigenkapital nachgewiesen werden.
4. Grundschuld & Sicherheiten bei der Anschlussfinanzierung
Bei einer Umschuldung wird die bestehende Grundschuld in der Regel nicht gelöscht, sondern an die neue Bank abgetreten (Gläubigerwechsel).
Abtretung der Grundschuld (Standardfall)
Schnellere und kostengünstigere Lösung
Kein persönlicher Notartermin für den Kreditnehmer erforderlich
Abwicklung erfolgt zwischen den beteiligten Banken
Kreditnehmer trägt die Kosten für Grundbuchänderung und notarielle Beglaubigung
Löschung & Neueintragung (seltene Ausnahme)
Deutlich höhere Kosten
Notarielle Beurkundung erforderlich
Meist nur bei Wunsch der Bank oder Sonderkonstellationen
Die Abtretung ist heute das marktübliche Verfahren bei Umschuldungen.
5. Unterschiede zwischen Erstfinanzierung und Anschlussfinanzierung
Erstfinanzierung
Notarieller Kaufvertrag zwingend erforderlich
Bestellung und Eintragung der Grundschuld erfolgt notariell
Käufer ist aktiv in den notariellen Prozess eingebunden
Hoher Verwaltungsaufwand und höhere Erwerbsnebenkosten
Anschlussfinanzierung / Umschuldung
In den meisten Fällen keine persönliche notarielle Mitwirkung des Kreditnehmers
Grundschuld wird regelmäßig abgetreten (Gläubigerwechsel)
Abwicklung erfolgt überwiegend zwischen den Kreditinstituten
Kreditnehmer trägt lediglich die Kosten für Grundbuch- und Notarleistungen
Deutlich geringerer organisatorischer Aufwand
Zusammenfassung der Unterschiede
Erstfinanzierung: Hoher formaler und notarieller Aufwand
Anschlussfinanzierung: Verwaltungsarmer Prozess mit Schwerpunkt auf Bankabwicklung
Notar wird nur bei Löschung und Neueintragung der Grundschuld zwingend erforderlich
Fazit
Eine Anschlussfinanzierung ist kein formaler Neuanfang, jedoch ein entscheidender Zeitpunkt zur finanziellen Optimierung Ihrer Baufinanzierung. Ob Prolongation oder Umschuldung: Wer seine Unterlagen frühzeitig strukturiert vorbereitet, sichert sich bessere Konditionen und vermeidet unnötige Verzögerungen.
Tipp aus der Praxis: Warum viele trotz höherer Zinsen bei der Hausbank bleiben
Viele Kreditnehmer entscheiden sich trotz eines teureren Prolongationsangebots bewusst gegen eine Umschuldung. Der Hauptgrund ist meist nicht der Zinssatz, sondern die vermeintliche Komplexität und der höhere Prüfungsaufwand.
Eine Umschuldung wird in der Wahrnehmung oft mit einem ähnlichen Prozess wie bei der Erstfinanzierung gleichgesetzt – mit vielen Unterlagen, Prüfungen und organisatorischem Aufwand. Zwar entfällt der Notartermin in den meisten Fällen, doch die Bonitäts- und Objektprüfung bleibt nahezu identisch mit einem Neugeschäft.
Aus Bequemlichkeit oder Zeitmangel entscheiden sich viele daher für das schnelle und unkomplizierte Prolongationsangebot der Hausbank – selbst dann, wenn dieses spürbar teurer ist.
Dabei gilt:
Ist der Zinsunterschied gering oder das Angebot der Hausbank marktgerecht, spricht wenig gegen eine Prolongation.
Wird das Zinsdelta jedoch größer, kann eine Umschuldung über einen unabhängigen Anbieter wie NanoFin – mit Zugang zu über 500 Banken – erhebliche Einsparungen bringen.
Wichtig zu wissen: Die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen ist in der Praxis meist deutlich einfacher als befürchtet. Es handelt sich im Wesentlichen um eine strukturierte Fleißarbeit, bei der Sie professionell begleitet werden.
Unser Rat: Vergleichen Sie immer beide Optionen – und entscheiden Sie dann auf Basis von Zahlen, nicht aus reiner Bequemlichkeit.
Lassen Sie Ihre Unterlagen kostenlos von unseren Finanzierungsexperten prüfen und erhalten Sie ein maßgeschneidertes Anschlussfinanzierungsangebot.
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