
Öffentliche Fördermittel für eine Baufinanzierung in Köln
Baufinanzierung Köln mit Wohnraumförderung 2025 – Ihre Chancen auf zinsgünstige Kredite
Baufinanzierung in Köln - mehr als nur ein Bankkredit
Wer in Köln ein Haus oder eine Eigentumswohnung finanzieren möchte, steht vor einer großen Herausforderung: steigende Baukosten, hohe Nachfrage und begrenzter Wohnraum.
Doch die Stadt Köln bietet – in Zusammenarbeit mit der NRW.Bank – attraktive Förderdarlehen für Haushalte, die ihr Eigenheim selbst nutzen möchten.
Diese öffentliche Wohnraumförderung ist einkommensabhängig, besonders zinsgünstig und kann mit KfW-Förderprogrammen kombiniert werden.
Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum in Köln
Die Wohnraumförderung 2025 richtet sich an Familien, Paare und Einzelpersonen, die in Köln wohnen und selbstgenutztes Eigentum erwerben oder bauen möchten.
Ziel ist es, auch mittleren Einkommensgruppen den Schritt ins eigene Zuhause zu ermöglichen.
Antragsberechtigt sind Haushalte, die die Einkommensgrenzen nach §13 WFNG NRW (Wohnraumförderungsgesetz) einhalten oder höchstens um 40 % überschreiten.
Für Köln ist das Amt für Wohnungswesen die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Darlehen werden von der NRW.Bank im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen vergeben.
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden:
Erwerb einer bestehenden Immobilie zur Eigennutzung
Neubau oder Ersterwerb von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern
Aufstockung, Erweiterung oder Umbau bestehender Wohngebäude
Zusätzlich sind barrierefreie Bauweisen, Holzbauweise oder energieeffiziente Bauformen (z. B. Effizienzhaus 40) besonders förderwürdig.
Förderhöhe & Konditionen 2025
Grunddarlehen:
Einkommensgruppe A: bis zu 184.000 €
Einkommensgruppe B: bis zu 110.000 €
Zusatzdarlehen:
BEG-Effizienzhaus 40 Standard: 30.000 €
Familienbonus: 24.000 € je Kind oder schwerstbehinderte Person
Barrierefreiheit: 11.500 €
Holzbauweise / standortbedingte Mehrkosten: nach Einzelfall
Zinssätze:
ab 0,5 % p. a. (30 Jahre Laufzeit)
Verwaltungskosten 0,5 % jährlich
Tilgung: ab 1 % (Bestand: 2 %)
Bearbeitungsgebühr: 1.000 €
Tilgungsnachlass:
bis zu 10 % auf Grunddarlehen, Familienbonus & Barrierefreiheit
bis zu 50 % auf andere Zusatzdarlehen
(Quelle: NRW.Bank, Wohnraumförderung 2025)
Voraussetzungen & Antragstellung
Damit Ihr Antrag bewilligt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Einhaltung oder max. 40 % Überschreitung der Einkommensgrenze
Nachweis ausreichender Eigenleistung (mind. 7,5 %)
Tragbarkeit der monatlichen Belastung
Angemessenheit der Gesamtkosten
Antragstellung vor Vorhabenbeginn (vor Baubeginn oder Kaufvertrag!)
Ein ergänzendes Bankdarlehen ist erforderlich – mit mindestens 10-jähriger Zinsbindung und 1 % Tilgung.
Chancenprüfer der NRW.Bank – prüfen Sie Ihre Förderfähigkeit
Bevor Sie sich für den Kauf oder Bau entscheiden, können Sie online prüfen, ob Sie grundsätzlich förderfähig sind:
👉 NRW.Bank Chancenprüfer – jetzt prüfen
Der Chancenprüfer zeigt, ob Ihr Einkommen innerhalb der Fördergrenzen liegt und ob sich eine Antragstellung lohnt.
Anschließend empfiehlt sich ein persönliches Beratungsgespräch beim Amt für Wohnungswesen Köln.
Beratung & Antragstellung in Köln
Amt für Wohnungswesen
Dort erhalten Sie Unterstützung bei:
der Prüfung Ihrer Einkommensgrenzen
der Zusammenstellung der Unterlagen
der Einreichung des Förderantrags
Zur Antragstellung benötigen Sie:
Einkommensnachweise (Vorjahr & aktuell)
Exposé oder Bauvorhabenbeschreibung
Nachweis Eigenleistung
Nach positiver Entscheidung wird eine Bearbeitungsgebühr von 1.000 € fällig.
Kombination mit KfW-Förderungen
Die NRW.Bank-Förderdarlehen können mit KfW-Programmen kombiniert werden, z. B.:
KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau
KfW 124 – Wohneigentumsprogramm
KfW 261 – Energieeffizient Sanieren
Diese Kombination senkt Ihre Zinslast und ermöglicht einen höheren Tilgungsnachlass.
Wir sind jederzeit persönlich für Sie da!
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne bei Ihrer Baufinanzierung.
